Wie immer – es kommt darauf an.
Die meisten Landesbbauordnungen sehen unter bestimmten Voraussetzungen eine Baugenehmigungsfreiheit vor. Diese bezieht sich meist auf die äußeren Abmaße des Daches. Zudem müssen die üblichen Randbedingungen, wie Grenzabstände, max. Belastbarkeit des Grundstücks etc. eingehalten werden.
Im Zweifelsfall hilft eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt. Gerne kann unser Architekt für Sie einen Bauantrag stellen. Schreiben Sie eine E-Mail an info@schmolinski.de.
Ja, Sie benötigen eine Genehmigung.
Unser Architekt erstellt Ihnen die kompletten Antragsunterlagen und kümmert sich um die eventuellen Rückfragen und Sonderwünsche des Bauamtes. Schreiben Sie eine E-Mail an info@schmolinski.de.
Keine Pauschalbetrag, abhängig vom Vorhaben.
Zusätzlich zu den Architekten-Gebühren erhebt das Bauamt noch eine Gebühr für das Genehmigungsverfahren. Wir machen Ihnen gerne ein auf Ihr Bauvorhaben zugeschnittenes Angebot.
Ihr Haus- und Hof- Architekt oder unser Architekt.
Wir stellen gerne Ihrem Architekten alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und stehen zu allen offenen Punkten Rede und Antwort. Sollten Sie keinen bevorzugten Architekten haben, stehen wir Ihnen zur Seite.
Ja nach Projektvolumen.
Der Architekt benötigt ca. 4-5 Wochen und das Bauamt bis zu 3 Monate.