Wie immer – es kommt darauf an.
Die meisten Landesbbauordnungen sehen unter bestimmten Voraussetzungen eine Baugenehmigungsfreiheit vor. Diese bezieht sich meist auf die äußeren Abmaße des Daches. Zudem müssen die üblichen Randbedingungen, wie Grenzabstände, max. Belastbarkeit des Grundstücks etc. eingehalten werden.
Im Zweifelsfall hilft eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt. Gerne kann unser Architekt für Sie einen Bauantrag stellen. Schreiben Sie eine E-Mail an info@schmolinski.de.